Änderung des jährlichen Zahlungstermins bei Direktversicherung
Gefragt am 05.04.201110:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3495
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau hat eine Lebensversicherung, die als Direktversicherung vom Arbeitgeber aus einer jährlichen Sonderzahlung im November bestritten wird. Versicherungsbeginn ist der 01.11.1999. Der Arbeitgeber möchte nun die jährliche Sonderzahlung jeweils im März vornehmen. Die Versicherung hat laut telefonischer Anfrage kein Problem damit, ihr Geld von nun an jeweils 5 Monate später zu erhalten. Ist diese Änderung des Zahlungszeitpunktes eine Vertragsänderung, so dass die steuerlichen Vorteile der Versicherung erlöschen und ein neuer Vertrag entsteht? Oder ist das steuerlich unschädlich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
10:14 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Nach der Rechtsprechung des BFH z.B. Urteil vom 06.07.2005 VIII R 71/04 ist ein derartiger Vertrag abgesehen von der Person des Versicherungsnehmers wie folgt gekennzeichnet:
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