Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Abschreibung von PC Komponenten

Gefragt am 19.05.2011
01:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4399

 

Hallo liebe Steuerexperten,

nehmen wir folgendes Geschäftsmodell an:

Eine Firma vermietet an seine Kunden individuell zusammengestellte Server. Um seine Kunden schnell bedienen zu können werden verschiedene Hardware Komponenten (RAM, Festplatten, Gehäuse etc.) auf Vorrat angeschafft und bei Bedarf zu einem Server zusammengebaut.

Vereinzelt werden die Server über mehrere Jahre vermietet, aber einige auch im Zeitraum von wenigen Monaten gekündigt und an andere Kunden wieder vermietet. Dabei wird die Hardware des Servers jeweils nach Kundenwunsch angepasst und umgebaut.

Meine Fragen:

- Wie sind die Server / die Komponenten abzuschreiben? Bedingt durch das Geschäftskonzept wechseln die Komponenten mitunter im Monatstakt die Server. Ein fixes Abschreibungsobjekt gibt es so nicht.

- Was passiert mit Komponenten, die zwar "auf Vorrat" gekauf, aber ggf. nie verbaut wurden? Sind diese irgendwie abzuschreiben / zu aktivieren oder verblieben diese auf dem Lager? Was passiert mit Ihnen wenn Sie nach x-Jahren entsorgt werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.05.2011
01:40 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 20.05.2011
09:07 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.05.2011 09:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4399

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall würde ich die durch das BilMoG nach herrschender Meinung in der Literatur eingeführte Möglichkeit der komponentenweisen Abschreibung von Wirtschaftsgütern nutzen.

Werden physisch separierbare Komponenten ausgetauscht, die im Verhältnis zum gesamten Wirtschaftsgut (also hier dem Server) wertmäßig wesentlich sind, so ist für jedes einzelne Wirtschaftsgut eine eigene Nutzungsdauer zu bestimmen und entsprechend abzuschreiben ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 11 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung