Abfindung- Kirchensteuer konfessionsdifferent
Gefragt am 04.11.201013:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3904
Sehr geehrter Steuerberater,
im nächsten Jahr erhalte ich eine Abfindung auf die ich keine Kirchensteuer zahle weil ich konfessionslos bin.
Meine Frau ist seit den letzten Jahre arbeitslos aber mit ev. Konfession.
Nun meine Frage:
Muß ich bei der Zusammenveranlagung 2012 mit einer Nachzahlung für die Kirchensteuer rechnen?
Ich mit dem Einkommen ohne Konfession, meine Frau ohne Einkommen mit Konfession.
Was erwartet uns bei der Zusammenveranlagung?
13:15 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Gehört nur ein Ehegatte einer in dem betreffenden Bundesland steuererhebenden Kirche an, der andere Ehegatte dagegen keiner Religionsgemeinschaft oder einer Religionsgemeinschaft, die hier keine Steuern erhebt, handelt es sich um eine
glaubensverschiedene Ehe ...
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