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Schenkungssteuer Spekulationssteuer

Gefragt am 23.09.2019
12:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1180

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Anliegen bezieht sich auf die Schenkungs- bzw. Spekulationssteuer.

Ich habe letztes Jahr mit meiner Lebensgefährtin ein Grundstück gekauft.
Meine Lebensgefährtin hat von Ihren Eltern 160.000€ bekommen (vorweggenommene Erbschaft). Sie hat mir ein zinsloses Darlehen über 80.000€ gegeben (ein entsprechender Darlehensvertrag wurde beim Anwalt/Notar erstellt).
Mit diesem Geld haben wir das Grundstück gekauft.

Wir haben uns nun getrennt. Das Grundstück hat allerdings einen deutlichen höheren Wert, als unser damaliger Kaufpreis.

Wenn ich meine 50% Anteile am Grundstück nun meiner Ex-Lebensgefährtin verkaufe zum gleichen Wert, ist alles i.o.

Sollte ich nun statt den damals 80.000€ nun 90.000€ oder mehr bekommen, so fällt ja dann die entsprechende "Spekulationssteuer" an.

Meine Überlegung: Ich verkaufe ihr meinen Anteil zu 80.000€ und erhalte zusätzlich jeweils von ihren Eltern einzeln 20.000€ (Freibetrag Schenkung). Umgeht man so die Spekulationssteuer oder ist das Finanzamt so schlau und verknüpft diese Zahlungen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.09.2019
12:34 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.09.2019
12:50 Uhr

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Beantwortet am 23.09.2019 12:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1180

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Schenkungssteuer)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund des dargestellten Sachverhalts und Ihres Honorareinsatzes wie folgt beantworten möchte.

Grundsätzlich kann hier schon ein Umgehungstatbestand des § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) vorliegen. Daher könnte man grundsätzlich so verfahren, muss aber mit des Risiko der "Entdeckung" rechnen ...



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