Schenkungssteuer beim Tausch von Immobilien
Gefragt am 15.10.202113:42 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1445
Guten Tag,
folgende Situation: Die Eltern besitzen ein Einfamilienhaus mit einem geschätzen Wert von c. a. 700000 Euro. Der Sohn besitzt eine Eigentumswohnung im Wert von c. a. 350000 Euro.
Die Eltern und ihr Sohn wollen die Immobilien tauschen. Muss der Vorgang als zwei separate Schenkungen betrachtet werden, sodass einmal für die 700000 und einmal für die 350000 Euro Schenkungssteuer gezahlt werden muss? Oder ist es der Fall, dass am Ende ein Vermögen von 350000 vom Vater auf den Sohn übergeht und die Schenkung damit steuerfrei ist, da sie unterhalb der 400000 Euro Grenze liegt?
13:42 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Schenkungssteuer)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich gerne folgende Erstauskunft erteilen.
Sofern Sie vertraglich vereinbaren, dass für die Hergabe des Elternhauses die Hergabe der Eigentumswohnung erforderlich ist (=Gegenleistung), so liegt in der Gesamtbetrachtung eine Schenkung der Eltern an den Sohn in Höhe von 350 ...
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