Schenkungssteuer bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie
Gefragt am 20.11.201420:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2766
Lieber Experte,
meine Frage dreht sich um eine mögliche Schenkungssteuererhebung bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie. Folgende Situation:
Wir wollen das Haus einer Tante kaufen, die das Haus alleine nicht mehr halten kann und auch schon zwei Kredite auf das Haus laufen hat. Wir sind uns untereinander einig über die Vertragsbedingungen, die Tante ist mittlerweile ausgezogen und wir haben begonnen zu renovieren. Vor ihrem Auszug haben wir einen Kaufvertrag von einem Notar aufsetzen lassen.
Da die Tante keine große Summe besitzen möchte, sondern lieber für das Alter vorsorgt, haben wir ausgemacht, dass sie den ungefähren Wert des Hauses (80.000 €, mündlich bestimmt von der LBS, keine schriftliche Vorlage) auf drei verschiedene Arten erhält:
1. Eine Einmalzahlung in Höhe von 10.000 €,
2. die Übernahme ihrer Kredite in Höhe von ca. 16.000 €,
3. monatlich 200 € in den nächsten 20 Jahren (mit jährlicher Anpassung an den Verbraucherpreisentwicklung).
Insgesamt kommen wir so auf einen Betrag von etwas über 74.000 €, hinzu käme noch die jährliche Erhöhung.
Der Notar hält es nun für möglich, dass dieser Verkauf vom Finanzamt (teilweise?) als Schenkung betrachtet werden könnte und somit Schenkungssteuer anfiele. Wie ist Ihre Expertenmeinung dazu?
Kann es so kommen, dass das Finanzamt das Haus schätzen lässt und bei einem höher angenommenen Wert die Schenkungssteuer fällig wird? Könnte es zum Problem werden, dass wir durch unsere Renovierungen den Wert des Hauses bereits gesteigert haben? Wie hoch würde Ihrer Schätzung nach eine eventuell auferlegte Schenkungssteuer ausfallen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
20:58 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Schenkungssteuer)
sehr geehrter Fragesteller,
in der von Ihnen geschilderten Konstellation müssen Sie
sich, denke ich, keine Sorgen über eine Schenkungsteuer-
belastung machen.
Soweit die LBS nicht allzu weit vom wirklichen Wert des
Hauses geschätzt hat, ist nichts zu befürchten, da Sie im
Verhältnis zu Ihrer Tante bei Ermittlung des
schenkungsteuerlichen Wertes einen Freibetrag in Höhe
von EUR 20 ...
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