Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"

Schenkungssteuer aufgrund Löschung Niessbrauch

Gefragt am 03.10.2016
15:17 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1906

 

Im Jahr 2009 hat meine Tante mir und meinen zwei Brüdern (d.h. den drei Neffen) eine Wohnung übertragen. Der Grundbesitzwert der Wohnung lag bei EUR 54k (gemäss Schenkungssteuerbescheid). Es wurde ein Niessbrauch zu Gunsten unserer Tante eingetragen. Der Wert des Niessbrauchs wurde damals auf einen Wert von EUR 51k bemessen. In 2011 haben wir vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, wonach keine Schenkungssteuer festgesetzt wurde.

Nun haben wir das Objekt im Sept. 2016 verkauft, d.h. vor dem Ablauf der 10-Jahres-Frist. Im Gegenzug haben die drei Neffen eine neue Wohnung erworben, in welche meine Tante nun einzieht.

Müssen meine zwei Brüder und ich (die drei Neffen) wegen der Löschung des Niessbrauchs nun Schenkungssteuer bezahlen und wen ja in welcher Höhe? Wird dafür die Steuerfreigrenze von EUR 20k pro Neffe wieder angewendet? Könnten wir durch die Einräumung eines Niessbrauchs für die neue Wohnung (welche die drei Neffen erworben haben) eine eventuelle Schenkungssteuer vermindern?

Vielen Dank im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.10.2016
15:17 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 05.10.2016
20:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.10.2016 20:30 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1906

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Grundsätzlich löst ein unentgeltlicher Verzicht auf den Nießbrauch eine steuerpflichtige Schenkung aus ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung