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Schenkungssteuer auf Tilgungsraten

Gefragt am 08.05.2013
12:32 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2947

 

Guten Tag,
ich habe eine Frage in Bezug auf Schenkungssteuer.
Meine Partnerin und ich (nicht verheiratet!) kaufen zwei gleich große Eigentumswohnungen.
Kaufpreis 220.000,-€. Der Kaufpreis wird zu 100% von einer Bank finanziert.
Wir beide haben dazu ein Darlehen mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Monatliche Gesamtrate 1150,-€. Es besteht bei der Bank dazu ein Tilgungskonto welches auf den namen meiner Partnerin läuft.
Eine Wohnung bewohnt mein Partnerin und ich, die zweite Wohnung bewohnt der Sohn meiner Partnerin zur Miete.
Die Eigentümerin der vermieteten Wohnung ist zu 100% meine Partnerin.
Eigentum unserer Wohnung ist 99% meine Partnerin und zu 1% ich.
Auf das Tilgungskonto wird monatlich die Rate wie folgt beglichen:
500,-€ Miete vom Sohn meiner Partnerin
500,-€ meine Partnerin
150,-€ ich
Meine Frage:
Ist es möglich das das Finanzamt irgendwann meiner Partnerin eine Schenkung von mir an sie unterstellt, da wir beide das gemeinsame Darlehen haben und somit von einer hälftigen Tilgung durch mich ausgegangen wird?
Monatl. Nettoeinkommen meiner Partnerin inkl. Witwenrente: 1550,-€
Monatl. Nettoeinkommen ich: 1800,-€
Sohn: 1400,-€
Anmerkung:
Das ich nur zu einem Prozent im Grundbuch beteiligt bin, resultiert daraus das ich aus einer früheren flüchtigen Beziehung einen Sohn habe, welchen ich als Pflichtteil nicht die halbe Wohnung vererben möchte.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.05.2013
12:32 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 08.05.2013
13:20 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.05.2013 13:20 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2947

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Sie haben ein gesamtschuldnerisches Darlehen aufgenommen, d.h., bei Ausfall des Darlehens kann sich die Bank an jeden von Ihnen gleichermaßen wenden, jeder von Ihnen haftet gegenüber der Bank für das Darlehen ...



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