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Schenkung einer Wohnung ohne Nießbrauchrecht

Gefragt am 19.04.2011
13:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4700

 

Mein Eltern haben mir eine Wohnung geschenkt, in der sie weiterhin wohnen. Meine Schwester soll diese Wohnung au familären Gründen nicht bekommen, daher hat der Notar das Nießbrauchrecht für meine Eltern nicht vereinbart, sonst würde die Schenkung erst mit dem Tod meiner Eltern zählen (10 Jahresfrist der Schenkung).
Muß ich nun Miete für meine Eltern versteuern ?
Meine Eltern zahlen keine Miete, sie wohnen unentgeltlich.
Der Wert der Wohnung beträgt ca. 180 T €. Welche Formulare muss ich beim FA ausfüllen?

Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.04.2011
13:33 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 19.04.2011
14:35 Uhr

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Beantwortet am 19.04.2011 14:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4700

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zur Abgabe verpflichtet sind u.a. natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeachtlich ihrer Staatsangehörigkeit ...



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