Schenkung dem Finanzamt mitteilen?
Gefragt am 20.01.201117:02 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4987
Guten Tag!
Wir haben folgende Situation:
- Die Mutter meiner Frau ist Witwerin und daher Alleinbesitzerin eines Hauses
- Das Haus wurde verkauft
- Der Kaufpreis wurde vom Käufer bezahlt
- Die Kaufpreissumme in Höhe von 110.000€ wird durch unsere Hausbank auf ein Tagesgeldkonto übertragen. Kontoinhaber dieses Tagesgeldkonto ist meine Ehefrau alleine
- Mit dem Geld wird ein Teil eines Immobilienkredits für unser neues Haus abgelöst
Für diesen "Schenkungsvorgang" haben wir keine notarielle Beurkundung vorgenommen, da meine Schwiegermutter dies nicht wollte.
Ist es in diesem Fall notwendig, das Finazamt zu unterrichten oder ist dies aufgrund der Grenze von 400.000€ hinfällig?
Ist sonst etwas besonders zu beachten?
17:02 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Schenkungssteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Schenkung fällt unter das ErbStG und ist in Ihrem Falle anzeigepflichtig.
Die Anzeige hat an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt schriftlich zu erfolgen (§ 30 Abs ...
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