Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"

Löschung Nießbrauch

Gefragt am 28.07.2011
07:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9578

 

Im Jahre 2006 hat mir meine Mutter ein EFH übertragen. Der VW liegt aktuell ca. bei TEUR 350,0. Es wurde eine Nießbrauch zu Gunsten meiner Mutter eingetragen der mit einem Wert von EUR 15.000,00 pro Jahr angegeben wurde.

Das Objekt war bislang vermietet. Meine Mutter hat alle Einkünfte erhalten und auch alle Kosten getragen.

Nun möchte ich in das Objekt mit meiner Familie selbst einziehen. Der Nießbrauch zu Gunsten meiner Mutter soll jetzt gelöscht werden, damit ich eine Grundschuld wegen Finanzierung Renovierung etc. eintragen kann.

Hat die Löschung des Nießbrauches eine steuerliche Auswirkung die ich beachten muss? Insbesondere weil die Übertragung des Hauses noch keine 10 Jahre her ist?
Ist durch die Löschung des Nießbrauches Schenkungssteuer zu bezahlen?

Vielen Dank vorab.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.07.2011
07:49 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 28.07.2011
13:55 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.07.2011 13:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9578

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei der ursprünglichen Schenkung wurde das Haus mit der Nießbrauchsbelastung übertragen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 21 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung