Lebenslanges Wohnrecht für Eltern
Gefragt am 14.07.201510:58 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2869
Meine Frau und ich werden eine Eigentumswohnung kaufen. Ursprünglich wollten wir den Schwiegereltern ohne Gegenleistung ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung im Grundbuch einräumen. Wir haben nun jedoch herausgefunden, dass dadurch Schenkungssteuer anfallen würde. Basierend auf dem Mietspiegel und dem Alter der Schwiegereltern hätte das Wohnrecht nach unserer Rechnung einen Wert von ca. 100.000€.
Die Schwiegereltern sind bereit, uns als Gegenleistung für das lebenslange Wohnrecht einen gewissen Betrag zu zahlen. Was wären die steuerlichen Konsequenzen, wenn wir im Rahmen des Kaufes und der Eintragung des Wohnrechtes in das Grundbuch einen Vertrag mit den Schwiegereltern schließen würden, in dem wir vereinbaren, dass sie uns für das Wohnrecht 100.000€ zahlen? Vermutlich fällt dann keine Schenkungssteuer an. Müssten wir dann aber stattdessen die 100.000€ als Einkommen versteuern (in gewisser Weise handelt es sich ja um eine einmalige Mietzahlung)?
Wie gering dürfte die Zahlung der Schwiegereltern unter Berücksichtigung der Freibeträge ausfallen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt?
10:58 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage und Ihre Einsatz ist nicht geeignet, über eine Internet-Beratung durchgeführt zu werden. Wenden Sie sich unbedingt an einen Steuerberater/Rechtsanwalt vor Ort mit entsprechenden Kenntnissen.
Gerne gebe ich Ihnen aber eine Orientierung bzw. Starthilfe für eine Vor-Ort-Beratung:
1) Schenkung
Sie haben völlig richtig erkannt, dass dies ein schenkungssteuerpflichtiger Vorgang ist. Bei gemeinsamen Erwerb der Immobilie durch Sie (beide Ehegatten) schenkt jeder Ehegatte jedem (Schwieger-)Elternteil TEUR 25 (sofern die Berechnung der TEUR 100 Wohnrecht zutreffend ist, was ich nicht prüfen kann) ...
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