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Kiesacker vor dem Verkauf an die Neffen verschenken oder nach dem Verkauf den Erlös verschenken?

Gefragt am 23.10.2022
17:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1125

 

Folgende Konstellation:
Mein Schwager hat vor sieben Jahren von seinen Eltern einen Acker überschrieben bekommen.
Da mein Schwager keine Frau und keine Kinder hat, möchte er jetzt den Acker bzw. den Erlös vom Verkauf des Ackers seinem Neffen und seiner Nichte schenken (25 + 22 Jahre alt)
Jetzt möchte aktuell eine Kiesfirma den Acker kaufen, da unter dem Mutterboden Kies liegt und die Firma bereits die Nachbar-Äcker ausbeutet.
Wie ich erfahren habe, ist es bei einem Kiesacker so, daß das Kies als Rohstoff gilt und deshalb steuerfrei ist.
Wenn der Acker also z.B. für 30 € verkauft wird und der reine Acker 10 € wert ist, sind die restlichen 20 € für das Kies steuerfrei. Wäre es jetzt sinnvoller, wenn mein Schwager den Acker vor dem Verkauf an die Kiesfirma an seinen Neffen+Nichte verschenkt und diese dann den Acker verkaufen? Die Neffe+Nichte müssen ja Schenkungssteuer zahlen, vermutlich 20%.
Wenn der Acker 10.000 m2 hat, würde mein Schwager also 300.000€ von der Firma bekommen. Von diesen wäre nach meinem Verständnis 200.000€ steuerfrei. Schenkt er jetzt jedem Neffen 150.000€, müsste jeder 30.000€ Schenkungssteuer ans Finanzamt bezahlen. Wie sieht die Sache steuerlich jetzt aus, wenn er den Acker schon vor dem Verkauf an die Kiesfirma seinen Neffen schenkt? Bringt das steuerlich Vorteile?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.10.2022
17:46 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 12.05.2023
18:00 Uhr

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Beantwortet am 12.05.2023 18:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1125

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.

Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.

In Ihrer Situation gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen. Erstens, die steuerliche Behandlung des Verkaufs eines Ackers, der Bodenschätze wie Kies enthält, hängt davon ab, ob der Bodenschatz zum Zeitpunkt des Verkaufs als eigenständiges Wirtschaftsgut gilt oder nicht.

Grundsätzlich bilden Grund und Boden und Bodenschatz steuerrechtlich eine Einheit, solange kein Abbau erfolgt (gemäß BFH-Urteil vom 24.1.08, IV R 45/05). Wenn der Bodenschatz jedoch in den Verkehr gebracht wird, beispielsweise durch den Antrag auf eine Abbaugenehmigung oder durch den Verkauf an einen Abbauunternehmer, wird er als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen ...



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