Immobilienerwerb
Gefragt am 09.03.201019:52 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5384
Wert der Immobilie ca. 140.000,--
Kaufpreis 70.000.-
verbunden mit lebenslangen kostenfreien Wohnrecht der Verkäufer
Kaltmiete ca. 7200,-- jährlich
Alter Verkäufer 76 Jahre
Alter Verkäuferin 75 Jahre (Eheleute)
Verwandtschaftverhältnis Onkel und Tante vom Käufer
Käufer ist verheiratet und erwerben gemeinschaftlich.
Ist es richtig, dass bei dieser Konstellation Grunderwerbssteuer für 140.000,--berechnet werden? Wird zusätzlich Schenkungssteuer anfallen?
19:52 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
In Ihrem Fall erfolgt die Übertragung des Grundstücks teilentgeltlich. Wird ein Grundstück teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (hier 50 : 50)
Für den entgeltlich erworbenen Teil fällt Grunderwerbsteuer an ...
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