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Geldwerter Vorteil Privatdarlehen

Gefragt am 09.06.2011
10:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4556 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag.

Ich habe vor, ein zinsloses Privatdarlehen in Höhe von 35.000 EUR aufzunehmen. Der Darlehensgeber ist nicht mit mir verwandt.

Soweit ich weiß, ist der Zinsvorteil als Schenkung zu bewerten.

Bei einer Kreditlaufzeit von max. 15 Jahren ergibt sich aus § 13 BewG (und Anlage 9) ein geldwerter Vorteil von 19.854,45 EUR (35.000 x 5,5% x 10,314).

In dieser Konstellation habe ich einen Schenkungssteuerfreibetrag von 20.000 EUR - der geldwerte Vorteil wäre also komplett abgedeckt und ich muss keine Schenkungssteuer zahlen.

Jetzt meine eigentliche Frage: müssen nach § 30 ErbStG trotzdem Darlehensgeber und Darlehensnehmer eine Meldung an das jeweilige Finanzamt machen und wenn ja, welche Unterlagen sind dazu nötig?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.06.2011
10:26 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 09.06.2011
10:59 Uhr

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Beantwortet am 09.06.2011 10:59 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4556 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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