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Einspruch

Gefragt am 01.10.2014
00:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2958

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt unterstellt mir eine erhaltene Schenkung i.H.v. 100.000€ zum Erwerb eines Hauses. Diese Information hat ein mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beauftragtes Steuerbüro an das betreffende FA geschrieben. Tatsächlich sollte es zunächst eine Schenkung sein, aber in der Tat habe ich Goldmünzen veräußert, als der Kurs günstig war. Die Münzenn sind bereits seit über 40 Jahren in meinem Besitz gewesen, Schenkung aus der Familie zu Geburtstagen, Kommunion, etc...

Ich habe gegen den Schenkungssteuerbescheid Einspruch erhoben. Das FA stellt mir die Rücknahme des Einspruchs anheim und weist mich darauf hin, dass ich am 8.10. die Steuer i.H. v. 30.000€ bezahlen soll.

Genügt es, wenn ich den Verkauf der Goldmünzen nachweise? Was soll ich Ihrer Einschätzung nach tun?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.10.2014
00:38 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 01.10.2014
08:12 Uhr

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Beantwortet am 01.10.2014 08:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2958

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Schenkungssteuer)


sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie als Begründung zu Ihrem Einspruch dem Finanzamt
durch Belege nachweisen

1) wer das Geld eingezahlt hat, z.B. durch Überweisung von Fremden oder eigene Einzahlung
und
2) woher das Geld stammte, z.B. durch eine Quittung oder Rechnung oder Bestätigung über den Goldverkauf durch den Käufer (evtl ...



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