Einspruch
Gefragt am 01.10.201400:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2958
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt unterstellt mir eine erhaltene Schenkung i.H.v. 100.000€ zum Erwerb eines Hauses. Diese Information hat ein mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beauftragtes Steuerbüro an das betreffende FA geschrieben. Tatsächlich sollte es zunächst eine Schenkung sein, aber in der Tat habe ich Goldmünzen veräußert, als der Kurs günstig war. Die Münzenn sind bereits seit über 40 Jahren in meinem Besitz gewesen, Schenkung aus der Familie zu Geburtstagen, Kommunion, etc...
Ich habe gegen den Schenkungssteuerbescheid Einspruch erhoben. Das FA stellt mir die Rücknahme des Einspruchs anheim und weist mich darauf hin, dass ich am 8.10. die Steuer i.H. v. 30.000€ bezahlen soll.
Genügt es, wenn ich den Verkauf der Goldmünzen nachweise? Was soll ich Ihrer Einschätzung nach tun?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
00:38 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Schenkungssteuer)
sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie als Begründung zu Ihrem Einspruch dem Finanzamt
durch Belege nachweisen
1) wer das Geld eingezahlt hat, z.B. durch Überweisung von Fremden oder eigene Einzahlung
und
2) woher das Geld stammte, z.B. durch eine Quittung oder Rechnung oder Bestätigung über den Goldverkauf durch den Käufer (evtl ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer" Jetzt eigene Frage stellen!