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Depot-Übertrag zwischen Eheleuten

Gefragt am 10.01.2011
19:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9119

 

Kategorie: Schenkungssteuer??
Thema: Depot-Übertrag zwischen Eheleuten

Unser Gemeinschaftskonto / Wertpapierdepot wollen wir auf einen Ehepartner umschreiben.

In dem Bankenvordruck zum Depotübertrag steht:

/_/ Übertrag zwischen Eheleuten
Seit dem 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“ an das Betriebsstättenfinanzamt.

Fragen:
1. Zu welchem Zweck wird Datenspeicherung durchgeführt bzw. was veranlasst das B-Finanzamt aufgrund der Bankmeldung „unentgeltlicher Übertrag“?
2. Muss die Bank auch die vor dem 01.01.2009 angeschafften Depotbestände melden?
3. Ist die Meldung an das B-Finanzamt eventuell nicht gefordert,
a) unterhalb eines Mindestanlagebetrages?
b) wenn Eheleute keine Gütertrennung haben und
c) gemeinsam vom Finanzamt veranlagt werden?

Danke für die Beantwortung der Fragen!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.01.2011
19:12 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 15.01.2011
12:22 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.01.2011 12:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9119

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Schenkungssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Meldung des Depotübertrages dient dazu, die Erhebung der Kapitalertragsteuer sicherzustellen. Mit dem Übertrag gehen die Anschaffungskosten in das neue Depot über, gleichzeitig wird die Erhebung von Kapitalertragsteuer auf die übertragenen Wertpapiere vermieden ...



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