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Darlehen unter Verwandten für Hauskauf

Gefragt am 30.09.2014
10:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2554

 

Wir werden ein derzeit noch vermietetes Haus für 460 000 € kaufen und so bald wie möglich Eigenbedarf anmelden. Der Zinssatz bei der Bank beträgt 2,5 % derzeit.

Meine Eltern geben uns für als \\\"Eigenkapital\\\" ein Privatdarlehen iHv 50 000 € zu 2 % Zins bei jährlicher Berechnung; die Rückzahlung ist spätestens in 10 Jahren fällig, Tilgungen sind jederzeit möglich. Erfolgt keine Rückzahlung, wird die Summe später vom Erbe abgezogen. Darüber gibt es ein Privatdarlehensvertrag.

Des Weiteren leiht uns mein Bruder 25 000 € als \\\"Eigenkapital\\\" - zinsfrei. Die Rückzahlung erfolgt über die nächsten 10 Jahren @ 216 € / Monat in ein Fond, das auf den Namen des Bruders läuft, mit guter Verzinsung. Der Bruder will als Gegenleistung die Möglichkeit haben die Einliegerwohnung sobald möglich zu beziehen und ggf. etwas verbilligt zu mieten.

Wie sollen wir o.g. Zahlungen vertraglich abbilden damit möglichst keine Schenkungssteuer anfällt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.09.2014
10:50 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 01.10.2014
08:36 Uhr

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Beantwortet am 01.10.2014 08:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2554

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Schenkungssteuer)



sehr geehrter Fragesteller,


die Ausarbeitung von Verträgen gehört nur in bestimmten Situationen
zu den Aufgaben eines Steuerberaters, da diese Tätigkeit gesetzlich
eigentlich den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten ist.

Deshalb kann ich Ihnen hier nicht die kompletten Verträge liefern,
sondern nur auf einige Punkte hinweisen.

Bei dem Darlehen Ihrer Eltern sollten Sie „fremdübliche“ Konditionen
vereinbaren – genau wie mit einer Bank ...



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