Übertrag von Wertpapieren auf ein gemeinsames Depot von Eheleuten
Gefragt am 28.06.202308:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 463
Meine "Großmutter" (keine leibliche Verwandschaft, daher Schenkungsteuer wie bei Fremden) möchte meiner Ehefrau und mir zur Unterstützung beim Hauskauf einen Teil ihres Aktiendepots übertragen und dabei die Freibeträge zur Schenkung ausnutzen. Meine Frau und ich besitzen ein gemeinsames Aktiendepot, wir führen unsere Ehe als Zugewinngemeinschaft. Kann meine Großmutter Wertpapiere im Wert von von 40.000 Euro auf unser gemeinsames Depot übertragen, ohne dass die Schenkung steuerpflichtig wird?
08:01 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Schenkungssteuer)
Guten Morgen,
gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung im Rahmen einer Erstberatung.
Wird das Depot als Gemeinschaftsdepot geführt, über das Sie also jeweils (hälftig) verfügen können, so würde bei einer Übertragung von Wertpapieren im Wert von 40.000 EUR, Ihnen jeweils 20.000 EUR anteilig zugerechnet. Insoweit würden also die Freibeträge nicht überschritten werden, wenn es keine Vorschenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre gab ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer" Jetzt eigene Frage stellen!