Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"

Aufrechnung bei Immobilientausch

Gefragt am 25.11.2022
13:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 601

 

Meine Ehefrau will an mich eine Immobilie im Marktwert von ca. 280.000,- Euro übertragen. Im Gegenzug und in der selben Urkunde werde ich an meine Ehefrau eine Immoblie im Marktwert von 350.000,- Euro übertragen. Es handelt sich also um ein Tauschgeschäft. Trifft es zu, dass der - steuerliche - Schenkungsanteil an diesem Geschäft und zugunsten meiner Ehefrau 70.000,- Euro beträgt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.11.2022
13:21 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 29.11.2022
14:12 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.11.2022 14:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 601

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Schenkungssteuer)

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung zu Ihrer Frage. Im Hinblick auf das ausgelobte Honorar muss die Detailtiefe aber begrenzt bleiben.

Sie sehen es richtig: im Grunde genommen veräußert Ihre Frau Ihnen eine Immobilie im Wert von 280 ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung