Aufrechnung bei Immobilientausch
Gefragt am 25.11.202213:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 601
Meine Ehefrau will an mich eine Immobilie im Marktwert von ca. 280.000,- Euro übertragen. Im Gegenzug und in der selben Urkunde werde ich an meine Ehefrau eine Immoblie im Marktwert von 350.000,- Euro übertragen. Es handelt sich also um ein Tauschgeschäft. Trifft es zu, dass der - steuerliche - Schenkungsanteil an diesem Geschäft und zugunsten meiner Ehefrau 70.000,- Euro beträgt?
13:21 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Schenkungssteuer)
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung zu Ihrer Frage. Im Hinblick auf das ausgelobte Honorar muss die Detailtiefe aber begrenzt bleiben.
Sie sehen es richtig: im Grunde genommen veräußert Ihre Frau Ihnen eine Immobilie im Wert von 280 ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Schenkungssteuer" Jetzt eigene Frage stellen!