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Werkstudent oder Minijob

Gefragt am 28.02.2013
10:05 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5957

 

Hallo,

unsere Firma stellt zum 1.3. einen Student ein. Der monatliche Verdienst beläuft sich auf ca. 200-300 Euro (mal etwas mehr, mal etwas weniger). Nun stellt sich die Frage, ob wir ihn als Geringfügig Beschäftigten (Arbeitgeber zahlt 30 % zusätzlich an die Knappschaft) einstellen oder als Werkstudent (es muss nur Rentenversicherung gezahlt werden). Die Ausgaben des Arbeitgebers sind bem Status Werkstudent wesentlich geringer. Ist es überhaupt möglich, jemanden, der weniger als 450 Euro verdient als Werkstudent (also Personengruppe 106) einzustellen oder greift dann automatisch die Minijobregel (Personengruppe 109) und mann muss die Pauschalabgaben zur Rente- und Krankenversicherung + Steuer zahlen.

Vielen Dank für eine Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.02.2013
10:05 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 01.03.2013
10:24 Uhr

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Beantwortet am 01.03.2013 10:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5957

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Für Studenten gelten besondere Vorschriften zur Sozialversicherung.
Sie sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
Sie sind jedoch von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, wenn die Beschäftigung
•nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich unabhängig von der Höhe des Gehalts ausgeübt wird ...



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