WEG - Anmeldung für "tätige Mithilfe" im Einzelfall
Gefragt am 29.07.201217:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3386
Häufig wollen in Eigentümergemeinschaften Eigentümer Kosten sparen, als dass sie Beschlüsse fassen wonach Eigentümer oder Bewohner von Eigentümern selber durch ihre tätige Mithilfe Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen wollen.
Hier wird in der Regel ein kleines Entgelt vereinbart, dass der Betroffene für seine Tätigkeit erhalten soll.
Häufig handelt es sich hierbei um Einzelmaßnahmen die nicht dauerhaft erfolgen sollen.
Beispielsweise soll für eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum der Betroffene ein Entgelt von 100 € bekommen.
Sofern diese Tätigkeit nicht ehrenamtlich erfolgt sondern gegen Entgeltzahlung, stellt sich häufig die Frage, wo dieser Betroffene anzumelden ist. In der Regel kommt wie bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis die Anmeldung bei der Knappschaft, der Berufsgenossenschaft oder beim Finanzamt infrage.
Wo wäre hiernach für diese einmalige "tätige Mithilfe" der betroffene Eigentümer oder Bewohner eines Eigentümers anzumelden?
17:43 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Lohnabrechnung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit der einmaligen entgeltlichen Mithilfe befinden Sie ich gewissermaßen in einer Grauzone, die eine eindeutige Einstufung erschwert ...
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