Sachbezug Unterkunft Verständnisproblem
Gefragt am 19.09.202315:26 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 451 | Bewertung 5/5
Hallo liebes Expertenteam,
es geht um Sachbezug / geldwerten Vorteil / Unterkunft.
Seit 2023 beträgt dieser ja 265 € im Monat.
Nun habe ich vor in meinem Betrieb einem Handwerker seine Unterkunft (keine Wohnung) komplett zu bezahlen.
Die Miete dieser beträgt täglich 16 € und monatlich 480 €. Muss ich nun von dieser Miete den Sachbezugswert abziehen? Also 480 € minus 265 €, und den Rest in der Lohnabrechnung angeben?
In meiner Lohnabrechnungssoftware (Lexware Lohn Gehalt) kann man nur die Lohnart 2002 (freie Wohnung) wählen. In der Lohnabrechnung die daraufhin generiert wird, wird der gesamte Betrag versteuert und der SV unterworfen.
Wie kann ich diesen Sachbezugswert verstehen? Als eine Art Guthaben-Pauschale?
15:26 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)
Guten Tag,
sofern es sich nicht um eine Wohnung handelt, sondern nur um eine Unterkunft, so ist der amtliche Sachbezugswert als geldwerter Vorteil anzusetzen. Sie müssen also 265 EUR als geldwerten Vorteil versteuern und verbeitragen ...
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