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Nebenberuflich selbstständig und Studentenjob

Gefragt am 22.07.2015
10:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2428

 

Guten Tag,

ich bin Student, 23 Jahre alt, hatte bisher keinen Nebenjob und bin über meine Eltern (Beamte) privat krankenversichert. Nun werde ich beginnen, als freier Mitarbeiter für verschiedene Zeitungsredaktionen zu arbeiten. Mein monatliches Einkommen wird dabei voraussichtlich zwischen 300 und 400 Euro betragen. Daher stelle ich mir die Frage: Muss ich mich beim Finanzamt als Selbstständiger melden oder gar ein Gewerbe anmelden, obwohl das Einkommen so gering ist?

Ein zweiter Punkt kommt noch hinzu: In einigen Wochen werde ich eine Stelle als studentische Hilfskraft an der Uni annehmen. Mein Einkommen beträgt hier genau 240 Euro monatlich (wird aber nicht als Minijob abgerechnet). Das führt mich zur nächsten Frage: Haben diese zwei Jobs zur Folge, dass ich sozialversicherungspflichtig werde? Oder kann ich weiterhin über die Versicherung bzw. die Beihhilfe meiner Eltern Mitglied der PKV bleiben?

Und nun meine letzte Frage: Muss ich mit meinen zwei Jobs eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Ich bin ziemlich ratlos, da ich mich mit all diesen Fragen nicht auskenne...

Deshalb schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2015
10:23 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 22.07.2015
10:37 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2015 10:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2428

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Sofern Ihre Tätigkeit für die Redaktionen tatsächlich selbständig erfolgt (hier kann im Zweifel bei der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Clearingverfahren Gewissheit schaffen), wäre noch zu prüfen, ob eventuell eine eigenständige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entsteht. Auch hier können Sie die Telefonhotline der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen ...



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