Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Lohnabrechnung"

Minijob Firma Ehepartner

Gefragt am 12.03.2021
13:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 801

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Situation:
Ehefrau nebenberuflich selbstständig, Einzelunternehmen.
Ehemann seit 01.03 hauptberuflich selbstständig, in Gründung.
Neue Firma Ehemann gleiches Tätigkeitsgebiet (Onlinehandel) wie Gewerbe Ehefrau. Zum Teil werden Geschäftsteile (Produkte zum Verkauf) in die neue Firma überführt & Ziel wachstum.

Gewerbe Ehefrau soll weiterbestehen, geringfügiger als vorher & nur nebenbei ohne Wachstumsamibitionen.
Ehemann soll im Gewerbe Ehefrau unterstützen um zu entlasten + lernen für eigene Selbstständigkeit. zB 10/h Woche um großteil bestehende Aufgaben zu erledigen.

Frage:
Mini/Midijob möglich für Ehemann in Gewerbe Ehefrau?
Fallstricke ? Einseitig Beschäftigt? Überprüfung Minijob. Etc?

Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.03.2021
13:30 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 12.03.2021
13:39 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.03.2021 13:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 801

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich können Sie durchaus auch einen Ehegatten beschäftigen und die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen.

Allerdings werden an Ehegattenarbeitsverhältnisse strenge Anforderungen gestellt, diese müsse so abgeschlossen und durchgeführt werden, wie das unter fremden Dritten üblich ist ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Lohnabrechnung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Lohnabrechnung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung