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Leasingfahrzeug für Arbeitnehmer

Gefragt am 18.11.2020
12:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1107

 

Guten Tag,
eine Mitarbeiterin von uns hat über uns ein Leasingfahrzeug bekommen.
Die monatliche Leasingrate trägt die Mitarbeiterin, ebenfalls die Steuern und Versicherungsbeiträge, Benzin wird auf eigene Rechnung getankt.
Die Leasingrate wird von ihr monatlich an uns überwiesen.

Unsere Steuerberaterin ist der Ansicht, dass bei ihr die 1% Regelung angesetzt werden muss.
D.h. wir berechnen ihr monatlich den Betrag im brutto und ziehen den Betrag im Netto wieder ab.
Dadurch hat sie Mehrkosten bei der SV und Steuer und wir als AG bei der SV ebenfalls.

Sie zahlt also die Leasingrate selbst und hat durch das zusätzliche Brutto noch weniger Netto.

Wir sind der Meinung, dass das nicht richtig ist.

Würden uns auf Ihre Rückantwort freuen.

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.11.2020
12:58 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 18.11.2020
14:06 Uhr

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Beantwortet am 18.11.2020 14:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1107

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich ist es zunächst korrekt, dass für das Fahrzeug, das der Mitarbeiterin auch zur privaten Nutzung überlassen wird, eine Privatnutzung im Rahmen eines geldwerten Vorteils anzusetzen ist. Sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, hat die Ermittlung des Privatanteils über die pauschale 1%-Methode zu erfolgen ...



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