Leasing Dienstwagen
Gefragt am 27.11.202313:21 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 333
Guten Tag,
wir überlegen ein Fahrzeug über ein Firmenleasing in Anspruch zu nehmen. Dabei würde eine monatliche Leasingrate inkl. Nebenkosten, Kraftstoff bzw. Strom als Barumwandlung vom Bruttolohn einbehalten.
Bei einem Elektrofahrzeug beträgt. bspw. die monatlich einbehaltene Barumwandlung 1.200Euro.
Rechnerisch entstünde aufgrund des Brutto Listenpreises über 60.000 Euro ein Geldwerter Vorteil von 860Euro. Muss dieser trotz der hohen Barumwandlung zusätzlich versteuert werden?
Wie wäre letztlich die Auswirkung auf das Nettogehalt?
13:21 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.
Die Lohnsteuerliche Behandlung einer Barlohnumwandlung ist im BMF-Schreiben IV C 5 - S 2334/21 vom 03.03.2022 geregelt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-03-03-lohnsteuerliche-behandlung-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs-an-arbeitnehmer.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Unter Rz. 55. Dort heißt es:
"Kein Nutzungsentgelt im Sinne von R 8 ...
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