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Kann ich als Beteiligter an einer Erbengemeinschaft als Minijobber eingestellt werden?

Gefragt am 25.09.2014
12:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2281

 

Ich bin an einer Erbengemeinschaft zu 2/18 beteiligt. Für Arbeiten, die ich für die Erbengemeinschaft erledige, soll ich als Minijobber angestellt werden. Ist das möglich, obwohl ich an der Erbengemeinschaft beteiligt bin?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.09.2014
12:51 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 25.09.2014
12:56 Uhr

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Beantwortet am 25.09.2014 12:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2281

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Lohnabrechnung)



Sehr geehrter Fragesteller,

die Antwort ist einfach … JA

Allerdings müssen Sie darauf achten, dass
die Abwicklung genau wie mit fremden
Dritten passiert ...



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