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Kann ich als Beteiligter an einer Erbengemeinschaft als Minijobber eingestellt werden?
Gefragt am 25.09.201412:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2466
Ich bin an einer Erbengemeinschaft zu 2/18 beteiligt. Für Arbeiten, die ich für die Erbengemeinschaft erledige, soll ich als Minijobber angestellt werden. Ist das möglich, obwohl ich an der Erbengemeinschaft beteiligt bin?
Fragesteller
Gefragt am 25.09.2014
12:51 Uhr
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Beantwortet am 25.09.2014 12:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2466
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Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Lohnabrechnung)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Antwort ist einfach … JA
Allerdings müssen Sie darauf achten, dass
die Abwicklung genau wie mit fremden
Dritten passiert ...
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