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Geschäftswagen 1% Regelung/Fahrtkosten

Gefragt am 10.12.2011
19:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4840

 

Situation: Berechnung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Geschäftsstelle mit 0,03%
Da ich jedoch weniger als 40 Tage im Jahr in die Geschäftsstelle zur Arbeit fahre und sonst im Außendienst beschäftigt bin, gibt es meiner Meinung nach eine Regelung, für eine geringere Berechnung der Fahrtkosten.
Kann bzw. mu0 der Arbeitgeber dies in der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen oder kann ich nur und ausschließlich über die Steuererklärung den Betrag zurückfordern.
Dies würde allerdings für mich bedeuten, dass ich monatl. Vorleistung erbringen muss.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.12.2011
19:38 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 11.12.2011
09:50 Uhr

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Beantwortet am 11.12.2011 09:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4840

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Nach neuer Rechtslage kommt es für die Zuschlagsbesteuerung nicht mehr darauf an, ob das Fahrzeug für die Fahrten zur Arbeit genutzt werden "könnte", sondern darauf, wie oft der Arbeitnehmer es "tatsächlich" für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat ...



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