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Freibeträge und Krankengeld

Gefragt am 09.05.2024
21:47 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 285

 

Wirken sich in der Lohnsteuerkarte (ElStam) eingetragene Freibeträge auf die Berechnung des Krankengeldes aus? Beispiel: bei 3000€ brutto StKl. 1 ohne Freibeträge 2000€netto, mit 250€/Monat Freibetrag ca. 2080€ netto.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.05.2024
21:47 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 09.05.2024
23:58 Uhr

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Beantwortet am 09.05.2024 23:58 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 285

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

erlauben Sie mir, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhänge zwischen Freibeträgen und der Berechnung des Krankengeldes für Sie zu erläutern:

Freibeträge und Lohnsteuer

Freibeträge, die in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen sind, verringern gemäß § 39a Abs. 1 Nr. 1 EStG die Lohnsteuer, was zu einem höheren Nettoarbeitsentgelt führt. Die ELStAM sind ein elektronisches Verfahren, das seit 2013 die Lohnsteuerkarte ersetzt hat. Arbeitgeber rufen die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten ihrer Arbeitnehmer, wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und eingetragene Freibeträge, aus einer zentralen Datenbank ab.

Freibeträge können auf Antrag des Arbeitnehmers beim Finanzamt eingetragen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die den Arbeitnehmer voraussichtlich zu einer Steuererstattung berechtigen würden. Durch die Eintragung eines Freibetrags wird die monatliche Lohnsteuer reduziert, sodass der Arbeitnehmer ein höheres Nettogehalt erhält.

In Ihrem Beispiel steigt das Nettogehalt von 2 ...



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