Fahrgeld bei Minijob
Gefragt am 23.01.201015:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5529
Guten Tag,
seit dem Umzug meines Unternehmens im Jahr 2008 an einen anderen Standort, zahle ich allen Mitarbeitern ein pauschales Fahrgeld in Höhe von 50,00 Euro monatlich. Die anfallende Steuer wird durch mein Unternehmen getragen, so dass die Mitarbeiter das Fahrgeld netto erhalten.
Frage 1: Werden Minijobber, die regelmässig ca. 390 Euro monatlich verdienen, durch die Zuwendung des Fahrgelds (dann 440,00 Euro netto) sozialversicherungspflichtig?
Frage 2: Da einige Mitarbeiter bereits älter sind und Altersrente beziehen, dann ebenfalls in o.g. Szenario 440 Euro ausgezahlt bekommen, ist deren Rente durch die Zahlung des Fahrgelds gefährdet?
Besten Dank
15:11 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Die Lohnsteuer für Fahrtkostenzuschüsse kann nur insoweit pauschaliert werden wie sie von den Arbeitnehmern als Werbungskosten abgezogen werden kann. Kommt für den Fahrtkostenersatz die Pauschalierung zum Tragen tritt insoweit Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein. Der darüberhinaus gezahlte Betrag kann nicht der pauschalen Lohnsteuer unterworfen werden und unterliegt der Sozialversicherungspflicht ...
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