Dienst-Fahrzeug bei Leiharbeitern
Gefragt am 24.04.201213:17 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4173
Hallo,
Man hat mir (Dipl.-Ing. E-Technik) einen Dienst-Fahrzeug zur Vergfügung gestellt. Dieses darf ich nur für private Zwecke nutzen. Ebenso muss ich ein Fahrtenbuch führen. Ich bin ausgeliehen an eine Firma als Bauleiter für ein Projekt. Die Baustelle ist außerhalb von Hamm. In der Woche wohne ich in Hamm (privat Wohnung gemietet), die ist 14 km von der Baustelle entfernt. Am Wochenende fahre ich 560 km nach Hause, zu meiner Familie. Mein Arbeitsvertrag endet automatisch mit der Baustelle/wenn der Ausleiher mich nicht mehr braucht. In der Lohnabrechnung findet man das Fahrzeug nicht aufgelistet (keine 1% Regelung getroffen, Fahrzeug soll Poolfahrzeug sein. Ohne Dienst-PKW hätte ich 360 Euro mehr Brutto-Lohn gehabt. Dieses ist aber auch nicht festgehalten). Mit dem Fahrzeug fahre ich überwiegend am Wochenende nach Hause oder von der Wohnung in Hamm zur Baustelle und zurück. Unkosten für das Fahrzeug (Benzin, Steuern, Werkstatt...) bezahlt der Arbeitgeber.
Frage: Gelten meine aufgeführten Fahrten als Dienstreise? Ist diese Dienst-PKW-Handhabung so korrekt? Oder kann mir bei einer späteren Prüfung Ungemach drohen?
13:17 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Steuerrechtlich ist der Verleiher Arbeitgeber seiner Leiharbeitnehmer (vgl. R 19.1 Satz 5 LStR). Nach der Sachverhaltsschilderung sollte Ihnen das Dienst-Fahrzeug von dem Verleiher unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Fahrten zu Ihrer Familie am Wochenende sind Privatfahrten ...
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