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Anrechnung von Bonuszahlungen auf das Elterngeld

Gefragt am 20.01.2016
18:24 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3021

 

Guten Tag,

im Juli werde ich mein erstes Kind bekommen und möchte im Anschluss 12 Monate Elternzeit nehmen.

Mein Arbeitgeber hat berechnet, dass ich bis zum 31.8.16 rechnerisch in Mutterschutz und danach in Elternzeit sein werde.

Laut meinem Arbeitsvertrag erhalte ich einen leistungsabhängigen variablen Bonus (30% der Gesamtvergütung), der jährlich im November nach Beendigung des Geschäftsjahres ausgezahlt wird. Unser Geschäftsjahr endet am 31.8.

Somit würde ich für das aktuelle Geschäftsjahr meinen Bonus während der Elternzeit erhalten.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Elterngeld auf Grund der Bonuszahlung nicht gekürzt wird? Bzw. was sollte ich sonst steuerlich noch berücksichtigen, um einen maximalen Gewinn für die Elternzeit zu erzielen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.01.2016
18:24 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 31.01.2016
09:11 Uhr

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Beantwortet am 31.01.2016 09:11 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3021

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Leider muss ich in Ihren Sachverhalt mitteilen, dass die Berücksichtigung des Bonus für das Elterngeld nicht gegeben ist.

Das Bundessozialgericht sieht einen einmalig im Jahr gezahlten Bonus (und damit folgerichtig auch solche Gehaltsbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld) als nicht berücksichtigungsfähig für das Elterngeld an (BSG, Urteil vom 13 ...



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