AG-Zuschuss steuerfrei für einen freiwillig in der GKV Versicherten bei jährlicher Beitragsvorauszahlung?
Gefragt am 06.12.202208:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 558
Ich bin freiwillig versichertes Mitglied einer GKV..
Künftig möchte ich meine monatlichen Beiträge in einer Einmalzahlung im Voraus für das nächste Kalenderjahr an die GKV leisten, der AG leistet weiterhin seinen Beitrag monatlich.
Frage:
Ist auch bei dieser Zahlungsweise der monatliche Zuschuss des AG zur gesetzlichen KV für mich steuerfrei oder wird er wie ein Bruttoeinkommen behandelt?
08:55 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Lohnabrechnung)
Guten Tag,
auch bei dieser Zahlungsweise ändert sich nichts an der Steuerfreiheit des Zuschusses zur GKV. Nach § 3 Nr. 62 EStG ist der Zuschuss steuerfrei, soweit der Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Lohnabrechnung" Jetzt eigene Frage stellen!