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2te Tätigkeit für gleichen Arbeitgeber

Gefragt am 02.02.2011
15:12 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 19199

 

Sehr geehrte/r Steuerberater/in,

ich arbeite in einer Schule(private Vereins-Trägerschaft)mit einer 1/2 Stelle im pädagogischen Bereich. Nunmehr ist mir,wegen Wegfall des bisherigen Hausmeisters,ein weiterer Vertrag als Hausmeister vom Trägerverein angeboten worden.Eine geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist ausgeschlossen.
Frage 1: Ist eine (weitere)Anstellung als Hausmeister beim gleichen Arbeitgeber möglich, wenn der Verdienst sozialversicherungspflichtig über 400,- Euro liegt. Gibt es Besonderheiten zu beachten?
Frage 2: Ist es zulässig und (steuerrechtlich)sinvoller ein Kleingewerbe anzumelden und dem Trägerverein (Honorar-?)Rechnungen zu stellen?
Gibt es hier Besonderheiten zu beachten?
Vielen Dank für Ihre fundierte verwertbare Auskunft.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.02.2011
15:12 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 02.02.2011
15:56 Uhr

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Beantwortet am 02.02.2011 15:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 19199

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Lohnabrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

zu1) Ja. Sie können den bestehenden Arbeitsvertrag um die Hausmeistertätgkeit erweitern und eine neue Entlohnung vereinbaren. Ein 400-Euro-Job (Minijob) beim gleichen Arbeitgeber ist nicht möglich, da die Steuerfreiheit nur für Nebenbeschäftigungen zulässig ist und nicht als Ergänzung zur Hauptbeschäftigung ...



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