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Zahlungseingänge über externe Zahlungsanbieter - wann ist der Gewinn realisiert?

Gefragt am 22.06.2020
12:09 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 852

 

Hallo,

folgender Sachverhalt: Wir generieren weltweite Umsätze in elektronischen Dienstleistungen über eine Online -Plattform. Die Zahlungen ( Kreditkartenzahlungen) gehen an externe Zahlungsanbieter. Diese zahlen in unregelmäßigen Abständen und unter Sicherheitseinbehalten das Geld an unsere Bank aus.
Die Umsatzzahlen buchen wir auf ein Konto" Kreditbank",unterteilt in Inland, EU, Drittland . Wenn Geld von den Anbietern eingeht, wird umgebucht.Das Problem: Dadurch, dass diese Zahlungsanbieter jeodch unübersichtlich viel Geld einbehalten, das Geld teils auch verschwunden ist und nur ein Bruchteil auf unsere Hausbank ankommt, versteuern wir ja auch Umsätze, von denen wir wir aber kein Geld erhalten haben bzw. werden.
Die Leistung ansich wird sofort erbracht -Kunde kauft online die Dienstleistung und erhält diese sofort automatisch. Rechnungen werden ebenso über eine Software erstellt, die Umätze aufgeführt. Auf dem Konto " Kreditbank" häuft sich nun monatlich natürlich Geld aus den erfassten Umsätzen an, welches nicht bei uns ankommt.
Nun die wichtige Frage: Wann gilt denn der Gewinn als realisiert in diesem Fall? Womöglich erst bei Geldeingang auf unserer Hausbank? Allerdings ist dann aufgrund der willkürlichen Teilauszahlung der Anbieter die steuerliche Zuordnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht nachvollziehbar. Wie buche ich das verlorene Geld aus? Aufgrund unserer High Risk Einstufung, sind es leider nur ausländische Anbieter, die das alles nicht so eng sehen und keine Abrechnung bzw. Aufstellung erstellen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.06.2020
12:09 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.06.2020
14:21 Uhr

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Beantwortet am 22.06.2020 14:21 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 852

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Jahresabschluss)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Ihr Unternehmen bilanzierungspflichtig ist und keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. In dem Fall wäre die Lösung ganz einfach: die Einnahmen müssten erst dann versteuert werden, wenn Sie Ihnen zufließen.

Bei einer Bilanzierung müssen Sie die Forderung dann aktivieren, wenn diese entstanden ist. Es wäre also zunächst unerheblich, ob Sie das Geld erhalten oder nicht. Wichtig ist hier, dass die Forderung durch Lieferung/Leistung und Fakturierung entstanden ist ...



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