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Investitonsabschreibung u. Sonderabschreibung

Gefragt am 12.04.2023
12:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 501

 

Hallo, ich bin Einzelunternehmer und habe einen Betrieb mit einem Gewinn von 50.000 €. Im Jahr 2022 habe ich aktivierungspflichtige Anschaffungen in Höhe von 25.352 € getätigt. Kann ich für 2022 den Investitionskostenzuschuss (40 oder 50%) geltenden machen? Wie sieht es mit einer Sonderabschreibung aus?
Den Rest wollte ich dann monatsgenau, also im September 2022.
Konkret: Anschaffung 25.352 €, 50% Investitionsabschreibung = 12.676 €, Restwert 12.676 €, hiervon 20% Sonderabschreibung = 2.535 €, Restwert = 10.141 €, hiervon 25% lt. Afa-Tabelle für 4 Monate = 845 €.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hoppen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.04.2023
12:26 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 12.04.2023
16:00 Uhr

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Beantwortet am 12.04.2023 16:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 501

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Jahresabschluss)

Guten Tag,

der so genannte IAB nach Paragraph 7g EStG kann nur für Investitionen in den folgenden 3 Jahren in Anspruch genommen werden. In den Jahren, in denen die Investition erfolgt ist, steht Ihnen für diese dann der IAB nicht mehr zur Verfügung ...



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