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Investionsabzugsbetrag einsetzen bei nachträglichen Anschaffungskosten oder Zugang im Folgejahr nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes

Gefragt am 23.07.2020
14:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 876

 

Investionsabzugsbetrag einsetzen/auflösen bei nachträglichen Anschaffungskosten oder Zugang im Folgejahr nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes

Wie geht man mit dem Investitionsabzugsbetrag um, wenn ein Wirtschaftsgut zum Beispiel im Dezember 2019 (bspw. Computer) erworben wurde und danach ein Zugang (bspw. Drucker) im Februar 2020 erfolgt ist? Wird der Investitionsbetrag schon 2019 komplett angerechnet/aufgelöst für die gesamten Anschaffungskosten inklusive, was noch später folgt, oder in Teilen für die erste Anschaffung in 2019 und dann für den Zugang in 2020?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.07.2020
14:57 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.07.2020
15:06 Uhr

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Beantwortet am 23.07.2020 15:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 876

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Jahresabschluss)

Guten Tag,

die Auflösung des IAB erfolgt dann, wenn das Wirtschaftsgut angeschafft wurde. Sie lösen also im Jahr 2019 den Anteil für den Computer auf und dann im Jahr 2020 den Betrag, der auf den Drucker entfällt ...



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