Fahrtenbuch
Gefragt am 03.02.201117:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4579
Guten Tag,
Ich bin Einzelunternehmer (IT+ EDV) und muss alle 3 Monate Umsatzsteuer Zahlen.
Komme fast an 50000 € Umsatz im Jahr.
Habe mir im April 2009 einen Firmenwagen für 28000 € gekauft
und davon die Vorsteuer bekommen.
Für 2009 hat das Finanzamt die 1 Prozentregelung angewendet.
Seit 2010 führe ich ein anerkanntes Elektronisches Fahrtenbuch.
Wie muss das Fahrtenbuch beim Jahresabschluss beim Finanzamt abgerechnet werden ?
So das die 1 Prozentregelung nicht mehr greift.
MFG
17:15 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Jahresabschluss)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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