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Betriebsaufgabe und Wiederaufnahme

Gefragt am 09.12.2019
12:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1156

 

Ich hatte seit 2012 ein Gewerbe angemeldet, in dem ich zuerst hauptberuflich tätig war (lediglich ich selber, ohne Angestellte) und ab 2015 nebenberuflich, da ich mich bei einer Firma hatte anstellen lassen und das Gewerbe für ein paar Nebeneinkünfte habe laufen lassen.
Mitte Juni 2019 bin ich ins außereuropäische Ausland gezogen, habe mich in Deutschland abgemeldet und das Gewerbe aufgegeben.
Nun kommt es so, dass ich unvorhergesehener Weise in zwei Wochen wieder nach Deutschland zurückkehre und auch wieder selbstständig tätig sein werde.
Über die Jahre hat sich natürlich einiges an Betriebsvermögen angesammelt, das ich mit der nächsten Steuererklärung zur Aufgabe abrechnen müsste.

Gibt es eine Möglichkeit besagtes Gewerbe vor dem Jahresende wieder aufzunehmen und so die Aufgabe des Betriebs und all seinem Vermögen rückgängig zu machen? Gibt es sonst noch etwas, dass ich beachten sollte?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.12.2019
12:15 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 09.12.2019
12:27 Uhr

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Beantwortet am 09.12.2019 12:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1156

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Jahresabschluss)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie die Betriebsaufgabe bereits dem Finanzamt mitgeteilt haben, wird es schwierig werden, dies wieder rückgängig zu machen ...



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