Spekulationssteuer Immobilien
Gefragt am 05.10.202309:08 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 382
Wir haben ein neues Einfamilienhaus gebaut. Nachweisbare Kosten Bau 530.000 Euro, Grund 130.000 Euro (Notartermin für Grundstückskauf Februar 2021), Weiteres ca. 60.000 Euro. Summe nachweisbare Kosten ca. 720.000 Euro. Weitere Kosten ca. 20.000 Euro. Zinsen fielen nicht an. Nun könnten wir das Haus für 900.000 Euro verkaufen. Wir haben nie in dem Haus gewohnt, waren auch nicht auf dieser Adresse gemeldet. Muss ich Spekulationssteuer zahlen? Wir berechnet sich diese? 180.000 Euro auf den persönlichen Steuersatz? Oder 240.000 Euro, die versteuert werden müssen? Wenn ich nun 2 Jahre einziehe und die Immobilie selbst nutze: Zählen Kalenderjahre, also wenn ich zum 1.11.2021 einziehe, kann ich das Haus zum 1.1.2023 ohne Spekulationssteuer verkaufen? Oder gilt: Wenn ich um 1.11.2023 einziehen, kann ich es erst am 2.11.2025 ohne Spekulationssteuer verkaufen?
09:08 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Morgen,
gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung.
Da Sie nie in dem haus gewohnt haben, wäre der Verkauf steuerpflichtig. Der Gewinn ermittelt sich hier aus dem Verkaufspreis (900.000 EUR) abzgl. der Anschaffungskosten und Nebenkosten sowie etwaiger Verkaufsnebenkosten (ca ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!