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Spekulationsfrist

Gefragt am 14.08.2021
21:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 784

 

Hallo,

Meine Frage bezieht sich auf das Thema Spekulationsfrist bei der Veräußerung von einer Wohnimmobilie. Genauer gesagt interessiert mich der Startzeitpunkt.
Am 22.06:2012 wurde der Kaufvertrag notariell beglaubigt. Im Kaufvertrag waren neben dem Verkäufer
, meine damalige Partnerin und ich.
Noch während der Bauphase trennten wir uns. Noch vor der Fertigstellung des Hauses haben wir am 30:8:2013 eine Rückabwicklung und Beurkundung eines neuen Kaufvertrages vorgenommen in dem ich als einziger Käufer auftrete. Die damaligen Verkäufer mussten diesem Vorgang nur zustimmen. Der ursprüngliche Kaufvertrag blieb inhaltlich unberührt.

Das Haus wurde Ende 2013 fertiggestellt und an mich übergeben. Von Beginn an habe ich es ausschließlich in der Vermietung.

Nochmal zu meiner Frage, ab wann kann ich das Haus verkaufen ohne Spekulationssteuern auf den Veräußerungsgewinn zu entrichten?

Gruß Stefan

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.08.2021
21:30 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 14.08.2021
21:49 Uhr

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Beantwortet am 14.08.2021 21:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 784

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Für die Berechnung der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zu Grunde liegende obligatorische Geschäft maßgebend (BFH vom 15 ...



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