Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Kaufpreisaufteilung Gebäudekomplex mit späterem anteiligen Verkaufsinteresse

Gefragt am 26.03.2019
20:46 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1413

 

Sehr geehrter Steuerexperte,

ich plane in naher Zukunft den Kauf eines Gebäudekomplexes welches aus mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern besteht. Da das Objekt sehr groß ist und ich aus Renditesichten glaube mit dem Verkauf der freistehenden Häuser einen hohen Verkaufspreis erzielen zu können überlege ich nach dem Kauf des Gesamtkomplexes eine Aufteilung und Teilverkauf von zwei Teilen.
Meine Frage wäre wie ich diese Kaufpreisverteilung nun am besten bereits im Notarvertrag verankern kann um dann im Rahmen des Verkaufs einen möglichst geringen Verkaufsgewinn erzielen kann.

Grundbuch 1: 1505qm Grund und 985qm verteilt auf 4MFH + 2 EFH.
Grundbuch 2: 395qm Grund nur Schuppen

Aus der Boris Datenbank NRW:
Bodenrichtwert 275,-EUR pro QM
Immobilienrichtwert Ein- und Zweifamilienhäuser: 2.240,-EUR pro QM
Immobilienrichtwert Eigentumswohnungen: 1.200,-EUR pro QM
(Richtwerte für jüngeres BJ)

Aktuell sieht meine Überlegung (Aufteilung) im Notarvertrag wie folgt aus:
120.000€ für Haus Nr. 75b (80qm) ohne Grundstück
115.000€ für Haus Nr. 79a(75qm) ohne Grundstück
120.000€ für Flurstück 194 mit einer Fläche von 395qm ohne Bebauungsobjekte
560.000€ für Flurstück 173 mit einer Fläche von 1505qm inklusive der Gebäude Nr. 79, 81,83 und 83a mit einer Wohnfläche von 828qm

Die vorgeschlagenen Preise für die freistehenden Häuser sind realistisch, meine Frage geht in die Richtung ob ich hier zwingen eine Gleich Verteilung der Objektflächen annehmen muss, da die Quadratmeterpreise für die Restliche Wohnfläche sich mit diesem Vorschlag dann auf 573EUR pro qm belaufen würden. Die der zum Verkauf stehenden Flächen würden jedoch dann mit 1500EUR pro qm veranschlagt werden.

Können Sie mir konkrete Vorschläge für meinen Notarvertrag geben insbesondere vor dem Hintergrund der Veräußerung der beiden freistehenden Gebäude zzgl. Grundstück? Wenn ich dann das Objekt 75b+79a sowie das Flurstück 194 für 355.000EUR verkaufe würde hieraus kein Verkaufserlös steuerlich anfallen oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße
D. R.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.03.2019
20:46 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.03.2019
07:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.03.2019 07:58 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1413

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie ja bereits auf einem anderen Portal eingestellt haben und zu der ich ausführlich Stellung bezogen habe. Meine Frage wäre, ob ich Ihnen hier auch noch einmal meine Stellungnahme einstellen soll oder ob die Frage insoweit schon für Sie beantwortet ist ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung