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Grunderwerbsteuer bei Verkauf der Anteile bei einer Hausgemeinschaft

Gefragt am 14.02.2023
10:45 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 552

 

Guten Tag,

Wir sind eine Hausgemeinschaft mit 3 Personen sind in einem Mehrfamilienhaus (7 Wohnungen) beteiligt zu je 1/3 . Das MFH wurde in 04/2013.
1.) Ist die 10 Jahresfrist bzgl. der Einkommensteuer, Spekulationsfrist etc. schon in 2023 (dieses Jahr) tatsächlich abgelaufen?
2.) Person A+B möchten die Anteile, Beide je 1/3 an Person C verkaufen.
Der Vereinbarter Preis beträgt z.B. 500.000,00€.
Wird der Käufer/Beteiligter C von den Kauf Anteilen A+B bzw. für den Kauf des ganzes Haus Grunderwerbsteuer zahlen müssen oder ist von der Grunderwerbsteuer wegen Hausgemeinschaft befreit?
3.) Wie hoch (ca.) sind nie Notar und Gerichtskosten?

Mit freundlichen Grüßen
Petro

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.02.2023
10:45 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 14.02.2023
11:08 Uhr

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Beantwortet am 14.02.2023 11:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 552

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Die sogenannte Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG wird nach den sogenannten obligatorischen Geschäften berechnet, bei Immobilien ist das in der Regel der Notartermin. Die Frist ist taggenau zu berechnen. Wenn die entgeltliche Anschaffung in 04/2013 erfolgte, kann in 05/2023 spekulationssteuerfrei veräußert werden ...



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