Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Grunderwerbssteuer bei Haus auf fremden Grund und Boden

Gefragt am 19.09.2011
13:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5052

 

In einem See-Feriengebiet / Rheinlandpfalz wurde ein Ferienhäuschen (ca 30m2) auf einem Pachtgrundstück erworben.

Kaufvertrag 120.000; Wert des Häuschen ist mit 30.000 notiert, dann zum Kaufpreis gehören Hofaufbauten, Bepflasterung, Pflanzen, 2 größerere Gerätehäuschen aus Metall, Gartenmöbel. Möbel Komplett im Häuschen inchl. Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer. Teuere Uferbefestigung aus Natursteinen. Eine komplette Steganlage und ein Motorboot.

Wir erwarteten Besteuerung von der Grundlage 30.000. Finanzbeamte kam vor Art, hat den Wert des Häuschen als wenig wertvoll mündlich bestätigt, wir haben ihn auf schlechte Bausubstanz / vergammeltes Holz, vollständig auszutauschende Fensterfront angesprochen.

Lt. dem Steuerbescheid wurde jedoch nur 10.000 von 120.000 als steuerfrei abgezogen, mit der Begründung, dass nur was nicht mit dem Grundstück nicht fest verbunden ist, steuermindern abzuziehen ist. Bei unseren Bekannten in der Nähe wurde jedoch das Häuschen nur mit ca. 40.000 aus 100.00 versteuert.

Wir suchen jetzt eine gute Begründung für unseren Widerspruch.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.09.2011
13:48 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 29.09.2011 13:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5052

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 35 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung