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Besteuerung von Sondernutzungsrecht

Gefragt am 30.10.2018
09:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1416

 

Frage zur Spekulationssteuer

Wir haben im Jahr 2014 eine Wohnung gekaut in der wir selber wohnen. Anfang 2018 haben wir Sondernutzungsrechte für 4 Stellplätze dazugekauft. Diese sind im Grundbuch der Wohnung eingetragen.
Nun möchten wir die Wohnung zusammen mit den Stellplätzen verkaufen. Eigentlich unterliegt die Wohnung nicht mehr der Spekulationssteuer, da wir schon über 2 Jahre in der Wohnung wohnen.

Wie sieht es aus mit den Sondernutzungsrecht?

Werden die Wohnung und das Sondernutzungsrecht einzeln betrachtet?

Oder wird es im Ganzen bewertet und mit dem Kauf des Sonder-
nutzungsrechtes fängt die 2 Jahres Frist von vorne an?

Muss man im Kaufvertrag irgendwas beachten (Stellplätze extra Preis ausweisen)?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.10.2018
09:58 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.11.2018
07:49 Uhr

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Beantwortet am 09.11.2018 07:49 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1416

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte.

Die Sondernutzungsrechte stellen Sondereigentum dar, die laut Ihren Angaben im selben Grundbuch der Wohnung vermerkt sind. Danach würde es sich um nachträgliche Anschaffungskosten für die Wohnung handeln, die nach dem BMF-Schreiben zu § 23 zu den Anschaffungskosten gehören ...



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