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Besteuerung einer temporär genutzten Zweitwohnung als vermietete Eigentumswohnung

Gefragt am 26.05.2020
21:02 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1014

 

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. Der ältere Vorbesitzer bat mich darum noch ein paar Monate über den Winter in der Wohnung bleiben zu dürfen. Da ich ihm diesen Wunsch nicht abschlagen wollte, wurde der Kaufvertrag im Sommer 2019 notariell geschlossen, der Kaufpreis wurde aber erst bei Auszug 2020 im Frühling überwiesen. D.h. die Kaufnebenkosten sind 2019 geflossen (Notar, Grunderwerbssteuer, Makler etc.), der Kaufpreis aber wie beschrieben erst 2020.

1. Frage:
Ich finde in meinem Steuerprogramm keine Möglichkeit diese Zahlungen getrennt voneinander in der Steuererklärung zu verbuchen. Wie gehe ich am Besten vor? Muss ich das überhaupt getrennt machen oder kann ich alles in der Erklärung für 2020 aufführen?

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Ich habe die Wohnung nach der Überweisung des Kaufpreises 2020 als Nebenwohnung angemeldet (da ein kleiner Teil des Bankkredits über das KFW Bank Programm 124 finanziert wurde und meine Frau und ich ursprünglich beim Kauf der Wohnung vorhatten die in der Nähe unserer Arbeitsstätten gelegene Wohnung unter der Woche gelegentlich zu nutzen um das Pendeln zu unserer doppelt so großen Hauptwohnung zu reduzieren.

Wir haben nun aber ein Kind bekommen und unsere gesamte berufliche und private Situation hat sich in großen Teilen geändert. Durch die Anmeldung der Zweitwohnung wollte ich die Bedingungen der KFW erfüllen (Eigennutzung als Zweitwohnung), möchte aber aufgrund der geänderten Lebensumstände gerne künftig die Wohnung vermieten. Die KFW Bank hat mir auf Nachfrage telefonisch bestätigt, dass die Bedingungen des KFW Programms 124 einmal beim Abrufen des Kredits erfüllt sein müssen, aber Veränderungen der Lebenssituation normal seien und sie mit einer anderweitigen Verwendung der Wohnung prinzipiell einverstanden seien.

2. Frage:
Kann ich die Wohnung, obwohl ich sie für den Zeitraum der Renovierung für 2-3 Monate als Nebenwohnung angemeldet habe trotzdem komplett so steuerlich behandeln, wie eine zur Vermietung bestimmte ETW? Ich würde die Wohnung sobald ich einen Mieter habe für mich abmelden und würde gerne die Renovierungskosten in meiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen und die 2-3 Monate Renovierungseitraum als Leerstand ansetzen. Die Mieteinahmen betragen wahrscheinlich 1200 Euro.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.05.2020
21:02 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 26.05.2020
21:26 Uhr

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Beantwortet am 26.05.2020 21:26 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1014

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Zur 1. Frage:
Grundsätzlich gehören diese Kosten zu den Anschaffungskosten der Immobilie. Das heißt, dass diese im Rahmen der Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäudesubstanz verteilt werden müssen. Der Anteil der Gebäudesubstanz kann dann im Rahmen der Abschreibungen (2% p.a.) steuerlich geltend gemacht werden, sofern eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Da im Jahr 2019 noch keine Vermietung erfolgt ist, können aber auch noch keine Werbungskosten im Jahr 2019 geltend gemacht werden ...



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