Berechnung Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht
Gefragt am 06.05.201510:59 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6602
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in 05/2013 ein Erbbaurechtsobjekt (102 Eigentumswohnungen) zu einem Kaufpreis von 2.000.000 Euro erworben. Der jährliche Erbbauzins beläuft sich auf 2.000 Euro. Die Restlaufzeit der Erbpacht beträgt 39 Jahre.
Wie hoch ist hier die Grunderwerbsteuer bzw. wie wird diese berechnet. Vom Finanzamt Coburg wurden uns 70.000 Euro in Rechnung gestellt (3,5 % aus 2 Mio.)
Nachträglich (in 11/2014) wurde von uns das Grundstück vom Eigentümer für 394.000 Euro erworben. Hierfür haben wir 13.790 Euro GrErwSt bezahlt.
10:59 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich aus der Gegenleistung. Beim Grundstückskauf ist dies in der Regel der Kaufpreis; bei Bestellung eines Erbbaurechts ist es der Kapitalwert des Erbbauzinses (meist der 18- fache Jahreswert) sowie eine sonstige für die Bestellung des Erbbaurechts geleistete Gegenleistung (z ...
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