Bauträger - Grunderwerbsteuer beim Erwerb des zu bebauenden Grundstücks
Gefragt am 03.01.202016:58 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 999
Guten Tag,
ich beabsichtige, ein Bauprojekt selbst als Bauträger durchzuführen.
Hierzu soll ein Grundstück mit altem Objektbestand (Siedlungshaus) erworben werden.
Das Haus soll abgerissen und das Grundstück mit zwei Häusern mit je zwei Doppelhaushälften bebaut werden, d.h. es entstehen 4 DHH.
Die Teilung wird nach WEG erfolgen.
Meine Frage ist nun:
Muss ich als Bauträger für den zunächst stattfindenden Grundstückserwerb bereits auch Grunderwerbsteuer entrichten, wenn ich als Bauträger im notariellen Kaufvertrag auftrete und die Verwertungsabsicht in Richtung Neubebauung sich daraus folgert?
Oder fällt die Grunderwerbsteuer nur später für den Erwerber einer der Doppelhaushälften in voller Höhe auf den Gesamtkaufpreis an?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße,
G. F.
16:58 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich für jeden Erwerb an, wenn keine Befreiungsvorschrift greift. Dieses ist bei Ihnen aber aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht der Fall ...
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