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Anlage V + V bei nicht erfolgter Übergabe

Gefragt am 28.05.2012
18:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2479

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines Immobilienerwerbs hat sich die Übergabe des vermieteten Objektes über den Jahreswechsel hinaus verzögert.
(Notarvertrag in 09.2011, die Übergabe war in 03.2012)

Wie gehe ich nun mit dem Kalenderjahr 2011 um? Ist eine Anlage V+V erforderlich oder können die angefallenen Kosten (Notar, Gerichtskosten, Finanzierungskosten usw.) im Rahmen der Steuererklärung 2012 abgesetzt werden?

Für Ihre Beantwortung vielen Dank!

Freundliche Grüße
M. Scholz

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.05.2012
18:51 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 28.05.2012 19:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2479

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragenstelller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Fraglich im Zusammenhang mit der Vermietung ist, wann Sie die Ausgaben getätigt haben.

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Werbungskosten den Einnahmen gegenüberzustellen ...



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