Anlage V + V bei nicht erfolgter Übergabe
Gefragt am 28.05.201218:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2479
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines Immobilienerwerbs hat sich die Übergabe des vermieteten Objektes über den Jahreswechsel hinaus verzögert.
(Notarvertrag in 09.2011, die Übergabe war in 03.2012)
Wie gehe ich nun mit dem Kalenderjahr 2011 um? Ist eine Anlage V+V erforderlich oder können die angefallenen Kosten (Notar, Gerichtskosten, Finanzierungskosten usw.) im Rahmen der Steuererklärung 2012 abgesetzt werden?
Für Ihre Beantwortung vielen Dank!
Freundliche Grüße
M. Scholz
18:51 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Fraglich im Zusammenhang mit der Vermietung ist, wann Sie die Ausgaben getätigt haben.
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Werbungskosten den Einnahmen gegenüberzustellen ...
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